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   BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77   

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https://dejure.org/1978,2163
BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77 (https://dejure.org/1978,2163)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1978 - X ZB 12/77 (https://dejure.org/1978,2163)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1978 - X ZB 12/77 (https://dejure.org/1978,2163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Anmeldung eines Patents - Voraussetzungen für eine mangelnde Patentfähigkeit - Umfang der Prüfungskompetenz des Patentamtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1166 (Ls.)
  • MDR 1979, 397
  • GRUR 1979, 313
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77
    Deshalb ist es der Rechtsbeschwerde verwehrt, diesen Patentanspruch hinsichtlich der Begründungspflicht einem selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmittel im Sinne des § 146 ZPO gleichzusetzen (vgl. BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen).

    Unter Angriffsund Verteidigungsmitteln im Sinne des § 146 ZPO sind nach der Rechtsprechung (BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; BGH GRUR 1964, 259 - Schreibstift) nur solche Mittel zu verstehen, die den Angriff und der Verteidigung dienen, sofern sie einerseits entscheidungserheblich und zum anderen selbständig sind.

  • BGH, 29.04.1969 - X ZB 14/67

    Aufhebung eines Erteilungsbeschlusses des Patentamts - Versagung eines

    Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77
    Der Einsprechende kann mit der Rücknahme seiner Beschwerde nach Erlaß der Entscheidung des Bundespatentgerichts über die Anmeldung nicht erreichen, daß die Beschwerdeentscheidung wirkungslos und der Erteilungsbeschluß wieder wirksam wird (Bestätigung von BGH GRUR 1969, 562 ff - Appreturmittel).

    Der Senat sieht keinen Anlaß, von der in seinem Beschluß vom 29. April 1969 (GRUR 1969, 562 ff. - Appreturmittel) vertretenen Auffassung, wonach die Beschwerdeentscheidung des Bundespatentgerichts durch die nachträgliche Rücknahme des Einspruchs oder der Beschwerde des Einsprechenden nicht wirkungslos wird, abzuweichen.

  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 204/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77
    Unter Angriffsund Verteidigungsmitteln im Sinne des § 146 ZPO sind nach der Rechtsprechung (BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; BGH GRUR 1964, 259 - Schreibstift) nur solche Mittel zu verstehen, die den Angriff und der Verteidigung dienen, sofern sie einerseits entscheidungserheblich und zum anderen selbständig sind.
  • BGH, 16.07.1964 - Ia ZB 214/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77
    Anders wäre es, wenn der Patentanspruch auch Gegenstand eines auf ihn allein gerichteten Hilfsantrages wäre (BGH GRUR 1964, 697, 698 - Fotoleiter).
  • BGH, 02.10.1973 - X ZB 7/73

    Rechtsbeschwerde gegen einen versagengenden Beschluss des Bundespatentgerichts -

    Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77
    Einem selbständigen Angriffsmittel ist nur der Antrag, d.h. in erster Linie hier die Gesamtheit der neugefaßten Patentansprüche nach dem Hauptantrag (vgl. BGH GRUR 1974, 210 - Aktenzeichen) gleichzusetzen.
  • BGH, 18.01.1974 - I ZB 3/73
    Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77
    Diese Auffassung steht bei Berücksichtigung der vorhandenen Unterschiede nicht im Widerspruch zu den Entscheidungen des I. Zivilsenats, nach denen der Widerspruch gegen Warenzeichenanmeldungen oder -eintragungen auch nach Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen eine über den Widerspruch befindende Entscheidung des Bundespatentgerichts mit der Wirkung zurückgenommen werden kann, daß der Entscheidung die verfahrensrechtliche Grundlage entzogen wird (GRUR 1977, 789 - Tribol/Liebol; 1974, 465 - Lomapect; 1973, 605 - Anginetten; 1973, 606 - Gyromat).
  • BGH, 03.06.1977 - I ZB 11/76

    Versagung einer Warenzeicheneintragung - Berücksichtigung einer Zurücknahme eines

    Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77
    Diese Auffassung steht bei Berücksichtigung der vorhandenen Unterschiede nicht im Widerspruch zu den Entscheidungen des I. Zivilsenats, nach denen der Widerspruch gegen Warenzeichenanmeldungen oder -eintragungen auch nach Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen eine über den Widerspruch befindende Entscheidung des Bundespatentgerichts mit der Wirkung zurückgenommen werden kann, daß der Entscheidung die verfahrensrechtliche Grundlage entzogen wird (GRUR 1977, 789 - Tribol/Liebol; 1974, 465 - Lomapect; 1973, 605 - Anginetten; 1973, 606 - Gyromat).
  • BGH, 02.03.1973 - I ZB 11/72
    Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77
    Diese Auffassung steht bei Berücksichtigung der vorhandenen Unterschiede nicht im Widerspruch zu den Entscheidungen des I. Zivilsenats, nach denen der Widerspruch gegen Warenzeichenanmeldungen oder -eintragungen auch nach Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen eine über den Widerspruch befindende Entscheidung des Bundespatentgerichts mit der Wirkung zurückgenommen werden kann, daß der Entscheidung die verfahrensrechtliche Grundlage entzogen wird (GRUR 1977, 789 - Tribol/Liebol; 1974, 465 - Lomapect; 1973, 605 - Anginetten; 1973, 606 - Gyromat).
  • BGH, 12.10.1976 - X ZB 20/75

    Erfindungshöhe eines zum Patent angemeldeten elektrischen fadenförmigen

    Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77
    Letzteres ist der Fall, wenn sie einen Tatbestand betreffen, der für sich allein rechtsbegründend, rechtsvernichtend, rechtshindernd oder rechtserhaltend sein kann (BGH GRUR 1977, 214, 215 - Aluminiumdraht).
  • BGH, 11.05.1973 - I ZB 2/71
    Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77
    Diese Auffassung steht bei Berücksichtigung der vorhandenen Unterschiede nicht im Widerspruch zu den Entscheidungen des I. Zivilsenats, nach denen der Widerspruch gegen Warenzeichenanmeldungen oder -eintragungen auch nach Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen eine über den Widerspruch befindende Entscheidung des Bundespatentgerichts mit der Wirkung zurückgenommen werden kann, daß der Entscheidung die verfahrensrechtliche Grundlage entzogen wird (GRUR 1977, 789 - Tribol/Liebol; 1974, 465 - Lomapect; 1973, 605 - Anginetten; 1973, 606 - Gyromat).
  • BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92

    "Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem"; Voraussetzungen der Teilung eines

    Durch die Einspruchsrücknahme ist die im Beschwerdeverfahren ergangene Sachentscheidung des Bundespatentgerichts über den Widerruf des Patents nicht nachträglich wirkungslos geworden (Sen.Beschl. v. 29.4.1969 - X ZB 14/67, GRUR 1969, 562, 564 - Appreturmittel; Sen.Beschl. v. 28.11.1978 - X ZB 12/77, GRUR 1979, 313 - Reduzier-Schrägwalzwerk); lediglich die Verfahrensbeteiligung der Einsprechenden hat ihr Ende gefunden, so daß das Verfahren ohne die Einsprechende allein mit der Patentinhaberin fortzusetzen ist (vgl. Sen.Beschl. v. 10.1.1995 - X ZB 11/92, GRUR 1995, 333, 334 - Aluminium-Trihydroxid).
  • BGH, 23.02.2021 - X ZB 1/18

    Gruppierungssystem

    Hat das Patentgericht ein Patent auf Beschwerde des Einsprechenden widerrufen, kann der Einsprechende dem Verfahren über eine dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde auch nicht dadurch die Grundlage entziehen, dass er die Beschwerde zurücknimmt (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 10. Dezember 1987 - X ZB 28/86, GRUR 1988, 364, juris Rn. 13 - Epoxidations-Verfahren; Beschluss vom 28. November 1978 - X ZB 12/77, GRUR 1979, 313, juris Rn. 19 - Reduzier-Schrägwalzwerk und Beschluss vom 29. April 1969 - X ZB 14/67, GRUR 1969, 562, 563 - Appreturmittel).

    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass weder die Rücknahme des Einspruchs noch die Rücknahme einer vom Patentgericht schon beschiedenen Beschwerde gegen die Entscheidung des Patentamts durch den letzten noch am Verfahren beteiligten Einsprechenden und Beschwerdeführer die Wirkungslosigkeit oder Beendigung eines anhängigen Rechtsbeschwerdeverfahrens zur Folge hat (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 1987 - X ZB 28/86, GRUR 1988, 364, juris Rn. 13 - Epoxidations-Verfahren; Beschluss vom 28. November 1978 - X ZB 12/77, GRUR 1979, 313, juris Rn. 19 - Reduzier-Schrägwalzwerk; Beschluss vom 29. April 1969 - X ZB 14/67, GRUR 1969, 562, 563 - Appreturmittel).

    Die Rücknahme einer Beschwerde ist nach den im Zivilprozess und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit anerkannten Grundsätzen nur zulässig, solange die Entscheidung über die Beschwerde noch nicht ergangen ist (BGH, GRUR 1988, 364, juris Rn. 13 - Epoxidations-Verfahren; GRUR 1979, 313, juris Rn. 19 - Reduzier-Schrägwalzwerk; GRUR 1969, 562, 563 - Appreturmittel).

  • BGH, 10.12.1987 - X ZB 28/86

    Zurücknahme der Beschwerde gegen einen einen Einspruch als unzulässig

    Der Senat hält an seiner wiederholt (Beschluß vom 29. April 1969, GRUR 1969, 562 ff. - Appreturmittel; Beschluß vom 28. November 1978, GRUR 1979, 313 ff. - Reduzier-Schrägwalzwerk) geäußerten Auffassung fest, daß eine Beschwerdeentscheidung des Bundespatentgerichts durch die nachträgliche Rücknahme des Einspruchs oder der Beschwerde des Einsprechenden nicht wirkungslos wird.
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